Alkohol ist in unserer Gesellschaft ein anerkanntes und beliebtes Genussmittel und selbstverständlicher Teil unserer Kultur des Feierns. Daher ist der Übergang vom Genuss zum Missbrauch und zur Abhängigkeit - umgangssprachlich „Sucht“ - fließend. Das Vorliegen einer Abhängigkeit wird oft erst erkennbar wenn seelische, körperliche, wirtschaftliche und soziale Beeinträchtigungen als Folge eines schädlichen Konsums eintreten.
Die Anzahl der behandlungsbedürftigen alkoholkranken Menschen in Deutschland liegt bei ca. 2,5 Mill. Menschen und etwa 1,5 Mio Personen sind medikamentenabhängig. Betroffen sind alle Altersgruppen und sozialen Schichten. Abhängigkeit ist eine sozialrechtlich anerkannte Krankheit, gleichwertig wie andere seelische oder körperliche Krankheiten.